Karin Letters Tipps Datenschutz Teil 1
6. Januar 2012Datenschutz - Eine Forderung voller Fragen, macht eine externe Datenschutzbeauftragte Sinn?
Unternehmen, auch Praxen und Büros mit mehr als 9 Personen (inkl. Aushilfen und Teilzeitkräfte), die personenbezogene Daten erheben, verarbeiten oder nutzen, müssen einen Datenschutzbeauftragten bestellt haben. Dies ist im § 4f des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) geregelt.
Wenn Sie die sachgemäße Bestellung eines Datenschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen versäumen oder den Datenschutz auf die leichte Schulter nehmen, können Sie mit einer Geldbuße von 50.000,- bis zu 300.000,- EUR belangt werden. Beachten Sie die neuen gesetzlichen Anforderungen um Bußgelder zu vermeiden!
