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„Für eine gelungene Rede gebrauche gewöhnliche Worte und sage ungewöhnliche Dinge.”

Arthur Schopenhauer

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Referent: Stephan Schmidt

Rechtsanwalt bei Brennecke & Partner

 Vita

Rechtsanwalt Stephan Schmidt studierte Rechtswissenschaften in Dresden und Mainz. Er ist seit 2007 Partner bei Brennecke & Partner am Standort Mainz.

Während seines Studiums entwickelte Rechtsanwalt Stephan Schmidt ein besonderes Interesse im Bereich des IT- und Softwarerechts und am Zivilrecht im Allgemeinen. Er spezialisierte sich frühzeitig auf diese Bereiche und konnte praktische juristische Erfahrungen sammeln. Während des Referendariats war er bei der Kanzlei Haarmann Hemmelrath & Partner in Frankfurt tätig. Darüber hinaus war Rechtsanwalt Stephan Schmidt in einer Kanzlei im kalifornischen San Diego und in einer auf gewerblichen Rechtsschutz und das Recht der Informationstechnologien spezialisierten Kanzlei in München tätig. 2005 gründete er seine auf IT- und TK-Recht spezialisierte Kanzlei in Mainz, mit der er 2007 zu Brennecke & Partner wechselte.

Neben der reinen juristischen Befähigung besitzt Rechtsanwalt Schmidt vor allem auf dem Gebiet der Soft- und Hardware sehr gute Kenntnisse, die in der Vergangenheit auch mehrfach ausgezeichnet wurden. Er war über viele Jahre als Trainer und Consultant für Microsoft Deutschland tätig und beschäftigte sich dort vorwiegend mit Betriebssystemen und mobilen Lösungen. Seit Oktober 2004 trägt Stephan Schmidt den Titel eines Microsoft Most Valuable Professional.

Rechtsanwalt Schmidt ist Dozent für Urheber- und Medienrecht an der Mediadesign Hochschule für Design und Informatik und häufig Referent auf Kongressen und Fachtagungen.

 Veröffentlichungen

  • Datensicherheit und Datenschutz im Unternehmen aus rechtlicher und praktischer Sicht, Jungbluth/Schmidt/Schmieding, Verlag für Mittelstand und Recht 2007, ISBN 978-3-939384-11-3
  • "Haftungsfalle für Administratoren?", erschienen in Visual Studio One, Ausgabe 05/07, Seite 27
  • Vorschläge zur Urheberrechtsreform 2006 – Synopse mit Erläuterungen, Griebenow/Schmidt, Verlag für Mittelstand und Recht 2006, ISBN 978-3-939384-01-4
  • OLG Koblenz „Hoher Streitwert bei Spam-Mails", erschienen in MMR, Heft 12, 2006, Seite XIV

 

 

IT-Compliance im Unternehmen

Haftungsfalle für die Geschäftsführung?!?


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